Ihr KFZ-Gutachter vor Ort

Ihr unabhängiger
KFZ-Sachverständiger
in Sprockhövel

Geprüft, erfahren und schnell vor Ort.

Persönlich
Kompetent
Schnell
Zuverlässig

Kostenlose Unfallabwicklung

Als Geschädigter sind Sie weder verpflichtet, finanzielle Vorleistungen zu erbringen, noch werden die Kosten zu einem späteren Zeitpunkt von Ihrer Schadensersatzsumme abgezogen.

Unverschuldet in einen Unfall verwickelt? Handeln Sie jetzt richtig.

Nach einem Unfall ist die Verunsicherung groß. Das Wichtigste: Gehen Sie auf Nummer sicher und beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl.

SVB Sprockhövel
KFZ Gutachten und Bewertung

LEISTUNGEN

Objektive Bewertungen für Ihren vollen Anspruch

Als Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Sprockhövel sind umfassende Beratung, Qualität und Zuverlässigkeit unser Prinzip.

Womit wir Ihnen helfen können

1. Schadengutachten nach einem Unfall

Wir erstellen professionelle Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden. Wir dokumentieren den Schadenumfang lückenlos, ermitteln die Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung sowie den Nutzungsausfall. So ist sichergestellt, dass Sie den vollen Ersatz erhalten, der Ihnen zusteht.

2. Fahrzeug- & Wertgutachten

Sie möchten ein Fahrzeug kaufen, verkaufen oder den Wert Ihres Klassikers für die Versicherung ermitteln? Wir erstellen präzise Wertgutachten.

3. Technische Beratung & Gebrauchtwagen-Check

Schützen Sie sich vor bösen Überraschungen. Wir bieten fundierte technische Unterstützung beim Gebrauchtwagenkauf und decken versteckte Mängel auf, bevor sie zu Ihrem Problem werden.

4. Kostenvoranschläge bei Bagatellschäden

Liegt der Schaden augenscheinlich unter der Bagatellgrenze (ca. 750 €)? Wir erstellen einen qualifizierten Kostenvoranschlag, der von der Versicherung anerkannt wird. Vorsicht: Laien erkennen oft nicht die Schäden hinter der Verkleidung. Eine schnelle Prüfung durch uns gibt Ihnen Sicherheit, ob es sich wirklich nur um eine Kleinigkeit handelt.

Schon gewusst?

Ein Kfz-Sachverständiger ermittelt nicht nur die durch einen Verkehrsunfall entstandenen Schäden, sondern bewertet auch den Fahrzeugwert sowohl vor als auch nach dem Unfallereignis.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden die Kosten für das Gutachten in der Regel direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgerechnet.

Nach dem Unfall zählt jeder Schritt.
Ihre Checkliste für den Ernstfall

1. Unfallstelle sichern

Warnblinker an, Warnweste tragen, Warndreieck aufstellen, Sicherheit gewährleisten.

2. Verletzte versorgen & Hilfe rufen

Erste Hilfe leisten, Notruf 112 (Rettung) und ggf. 110 (Polizei) wählen.

3. Unfall dokumentieren

Fotos machen, Daten austauschen, Zeugen notieren, Unfallskizze anfertigen.

4. Keine Schuld zugeben

Keine Unterschriften oder Aussagen zur Schuldfrage abgeben.

5. Unabhängigen Gutachter beauftragen

Freien Kfz-Sachverständigen wählen. Kosten trägt bei Fremdverschulden die gegnerische Versicherung.

6. Versicherung & ggf. Anwalt informieren

Eigene Versicherung kurz melden, bei Bedarf Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Sie müssen also nicht selbst zahlen. Nur bei selbstverschuldeten oder Kaskoschäden gelten andere Regeln.

Sie haben immer das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung vorschreiben, wen Sie nehmen sollen – das kann zu einem für die Versicherung günstigeren Ergebnis führen.

Nach der Terminvereinbarung kommt der Gutachter zu Ihnen oder Sie bringen das Fahrzeug in unsere Werkstatt. Das Fahrzeug wird sorgfältig begutachtet, fotografiert und vermessen. Anschließend wird das Gutachten erstellt – meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden.

Ein professionelles Gutachten enthält u. a. folgende Punkte:

  • Detaillierte Schadensbeschreibung

  • Reparaturkosten

  • Wiederbeschaffungswert und Restwert

  • Nutzungsausfallentschädigung

  • Wertminderung (Merkantiler Minderwert)
    Damit haben Sie eine rechtssichere Grundlage für Ihre Schadensregulierung.

Ein Kostenvoranschlag zeigt nur die reinen Reparaturkosten.
Ein Gutachten geht weit darüber hinaus – es enthält auch Informationen über Wertminderung, Restwert, Nutzungsausfall usw. Für die Versicherung ist nur ein Gutachten rechtlich verbindlich.

In der Regel erhalten Sie das fertige Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Begutachtung. In eiligen Fällen (z. B. bei beruflicher Abhängigkeit vom Fahrzeug) kann das Gutachten auch am selben Tag erstellt werden.

Ja, das ist möglich und sogar üblich. Auf Wunsch rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung oder Ihrem Rechtsanwalt ab. Sie müssen sich um nichts kümmern und zahlen nichts im Voraus.

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Das Gutachten weist in diesem Fall den Restwert und den Wiederbeschaffungswert aus, auf dieser Basis erhalten Sie die entsprechende Entschädigung von der Versicherung.

Ja, gerade bei kleineren Schäden kann sich ein Kurzgutachten oder Minderwertgutachten lohnen. Oft sind Schäden größer, als sie auf den ersten Blick aussehen. Ein Gutachter erkennt versteckte Schäden, die sonst nicht ersetzt würden.

Sichern Sie jetzt Ihre Ansprüche

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